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Krankenversicherung
Kostenloser und exklusiver Service für Kunden, die direkt über die Website buchen www.jshotels.com. Nur für Reservierungen mit Aufenthalt im Jahr 2021.
Deckt auch COVID-Erkrankungen ab.
Was zu tun ist, wenn Sie sich aufgrund eines Unfalls oder wegen Unwohlsein Hilfe benötigen:
Bitte fordern Sie immer telefonisch unter 93 366 9581 Hilfe an. Geben Sie Ihren Namen, die Versicherungsnummer*, den Ort und die Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind, und sagen Sie uns, was Sie brauchen.
*Die Versicherungsnummer finden Sie auf der Buchungsbestätigung.
Die Versicherung beinhaltet:
Im Falle des Todes oder der absoluten dauerhaften Invalidität eines Gastes aufgrund eines Unfalls sowohl außerhalb als auch auf dem Hotelgelände während des Aufenthalts in der Einrichtung.
Wir zahlen oder erstatten medizinische, chirurgische, pharmazeutische und Krankenhauskosten, die durch einen Unfall oder eine während der Reise auftretende Krankheit entstehen.
Ist aufgrund der Genesungszeit eine Rückkehr nach Hause auf ärztliche Verordnung nicht möglich, übernehmen wir die Kosten für die Verlängerung des Hotelaufenthaltes.
Wir übernehmen die Verlegung des Versicherten, ggf. auch unter ärztlicher Aufsicht, bis zur Aufnahme in ein Krankenhaus in der Nähe des üblichen Wohnortes, wenn kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.
Wenn die übrigen Begleitpersonen der kranken oder verletzten Person ihre Reise nicht mit den ursprünglich vorgesehenen Mitteln fortsetzen können, übernehmen wir ihren Transport an ihren üblichen Wohnort. Wenn sie minderjährig sind, stellen wir eine Person zur Verfügung, die mit ihnen zu ihrem üblichen Wohnort reist.
AXA unternimmt die notwendigen Schritte und stellt die erforderlichen und vorgeschriebenen Mittel zur Verfügung, wobei die gesetzlichen und administrativen Bedingungen für die Überführung des Verstorbenen an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts sowie die Kosten für die Einbalsamierung und den für die Überführung erforderlichen Mindestsarg eingehalten werden.
Falls diese nicht in der Lage sind, auf dem ursprünglich vorgesehenen Weg zurückzukehren, oder weil ihr vertraglich vereinbartes Rückflugticket dies nicht zulässt, übernimmt AXA die Kosten für den Rücktransport zum Bestattungsort oder zum Wohnort.
Wenn während einer Reise der Ehegatte oder Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades in absteigender oder aufsteigender Linie eines Versicherten in Spanien stirbt oder ins Krankenhaus eingeliefert wird, werden die außerordentlichen Kosten für die vorzeitige Rückkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den gewöhnlichen Wohnsitz übernommen.
Im Falle des Todes eines Gastes aufgrund eines Unfalls, der sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-out aus dem Hotel ereignet.
